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Beschwerde in der Sache mit Schreiben vom 04.03.2019: Az. 141 Js 8243/19

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Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Gesetz · 15 März 2019
  
Horst-Gerhard Düsterhöft
Deutscher Staatsangehöriger,Diplomlehrer,
Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma  Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11

39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde 15.03.2019

 

 

 
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Herr Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten
Breiter Weg 203-206

 
39104 Magdeburg

 

 
B e s c h w e r d e
in der Sache mit
Schreiben vom 04.03.2019:
Geschäftsnummer
141 Js 8243/19

 
des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, Velpker Straße 11, 39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde
- Beschwerdeführer  -
Rechtsvertreter & Prozessbevollmächtigter der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft sowie der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde, in eigener Sache. Anschrift: Siehe Briefkopf.
Berechtigt für Arbeitsleistungen Rechnungen auszustellen. Betriebsnummer: 18683812.
Ust.-ID: DE259981190. Stundenlohn 150,00€/Stunde inkl. MwSt.
Für jede Kopie (SW,Farbe) der Anlagen wir eine Gebühr von 0,50 EUR fällig.
Pauschalkosten pro Seite DIN A4 eines Schriftsatzes werden Kosten von 20,00 EUR fällig.
Es gelten die AGB der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde.

 
gegen

 
Herrn Frank Baumgarten Oberstaatsanwalt und „Pressesprecher“ der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Dienstanschrift: Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg.
- Beschwerde-Empfänger-

Sehr geehrte Herr Frank Baumgarten,
 
hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 04.03.2019, welches ich nur durch Zufall zwischen meinen Werbeblättern fand.
Um Verlust wichtiger Dokumente zu vermeiden und auch zur Einhaltung der Fristen ist es in diesem Lande üblich, Schriftsätze per Einschreiben z.B. mit Einwurf, mit Rückschein, mit persönlicher Empfangsbestätigung dem Empfänger zuzusenden.
Meine säumigen Kunden erhalten Einschreiben, mit Rückschein genau so wie wie Geschäftspartner, Klagegegner oder auch Personen, die in Diensten des Staates stehen.
Und noch etwas habe ich schon zu DDR Zeiten meinen Schülern beigebracht, wenn man mit jemandem kommuniziert, oder jemandem ein Schreiben zusendet, dann ist es üblich, dass man seinen vollständigen Namen, seinen Status, meinetwegen auch Titel und sein Anliegen, auch für den Empfänger verständlich mitteilt.
Sowie das Ganze dann mit Unterschrift, und gegeben falls mit Dienstsiegel kennzeichnet.
 
Im Zusammenhang mit dem Namen und dem Status, können Sie bereits ganz oben unter meiner Anschrift erkennen, dass Sie es nicht mit einem Bundesbürger zu tun haben, der sich von Titeln, Namen, Dienstgraden, Uniformen, Orden, sowie von Statussymbolen nicht so einfach beeindrucken lässt.
Und das Wichtigste, dass hat die DDR Band Puhdys  in Ihrem Song von 1971 „Geh dem Wind nicht aus dem Wege“ treffend zum Ausdruck gebracht „...was in Deinem Kopf steckt zählt, nicht die Haare und auch nicht Dein Hut...“. Oder vielleicht noch anders „Thermometer sind nicht die einzigen Dinge, die Grade haben, ohne Gehirn zu besitzen...“

 
Insofern, lasse ich mal das „Oberstaatsanwalt“ bei Ihnen und das „Diplomlehrer, Intellektueller, Oberstudienrat, Chief Executive Officer der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop“ bei mir erst mal weg.
Obwohl vier Gemeinsamkeiten erkenne ich doch zwischen uns beiden:
1. Wir sind beide Beamte und sind bzw. waren bis zur Pensionierung als Staatsbedienstete im öffentlichen Dienst des Bundeslandes Sachsen-Anhalt tätig.
2. Dann müssten Sie eigentlich, wie ich auch, den deutschen  Staatsangehörigkeits-ausweis, im Volksmund auch „gelber Schein“ genannt, haben.
3. Sie sind „Pressesprecher“ in der Behörde und für die „Öffentlichkeitsarbeit“ zuständig. So etwas mach ich auch. Seit 2001 bin ich Webmaster, Autor und Blogger, aber auch Whistleblower und betreibe als freier Redakteur, Öffentlichkeitsarbeit über meine eigenen ca. 25 Websites.
4. Und wir sind beide, als deutsch Staatsangehörige verpflichtet, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) zu achten, zu respektieren und alles zu tun, um Schaden vom deutschen Volke abzuwenden.
 
Ganz ehrlich, kennen Sie die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, auf das Sie Ihren Amtseid abgelegt haben?  

Da heißt es z.B. in GG Artikel 1: „...Die Würde des Menschen ist unverletzlich gegen jede staatliche Gewalt...“.
 
Oder in GG Artikel 13: (1) „Die Wohnung ist unverletzlich.“ (3) „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr in Verzug und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden..
 
Und nehmen wir mal noch das GG Art. 104: (1) „Die Freiheit einer Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich behandelt werden.“ Die weiteren Artikel können Sie sich selbst durchlesen.
 
GG Art. 104 Abs. 4 ist noch ganz interessant. (4) „Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
 
Und es ist ein No-Go in unserem Rechtsstaat und unserer Demokratie ist, dass man Angehörige (Ehefrau, Enkelkinder, Freunde) eines deutschen Staatsbürgers, auf Grund seiner Weltanschauung, Ideologie, Religions- und Parteizugehörigkeit oder Ansichten gleich noch mit bestraft.
Das nennt man dann „Sippenhaft“ und das haben die NAZIS unter Hitler und Goebbels im 3. Reich praktiziert! Das lernt man ja heute nicht mehr in bundesdeutschen Schulen.
 
Sie merken bereits, ich spreche in Rätseln und genau so muss ich Ihr Schreiben interpretieren. Sie reden in Rätseln, von „Strafanzeigen“ meiner Ehefrau und mir, vom 23.10., 05.; 12.11. und 04.12.2018?
 
1. Nun bitte mal ganz konkret, um welche Strafanzeigen geht es in Ihrem Schreiben?
2. Unter welcher Registriernummer wurde die Strafanzeige beim LKA Magdeburg aufgenommen und bearbeitet?
3. Welche Polizei Beamten haben den Fall bearbeitet? Bitte Namen und Adressen mitteilen.
4. Wurden die von uns beschuldigten Personen ermittelt? Wurden die Täter vor Gericht vernommen?
5. Welche Beweise der Schuld liegen vor?
6. Haben Sie die vollständigen Namen (Vor- und Nachname) mit Anschrift der Täter?
7. Wurden die gestohlenen Sachen und das Geld gefunden? Wenn ja, wo sind sie geblieben?
8. Haben Sie vom Frau Dorothee Deutschen und von Richter Robert Mersch die beglaubigten Kopien des Vollstreckungstitels, der mir, meiner Ehefrau und unserem Enkel Jonas Hein eine Schuld anlastet?
 
Bis heute haben wir unser KFZ VW Touran Baujahr 2006 amtliches  Kennzeichen BK-GD1954 bis heute nicht zurück. Somit muss ich mir jeden Tag ein Auto leihen, um meine Arbeit auszuführen, meine Ehefrau und unsere Enkelkinder zu transportieren.
Nur zu Ihrer Info Herr Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten, Pro Tag beträgt die Mietgebühr 40,00 EUR. Dazu kommen noch Betriebskosten, Versicherungen, Steuern usw. Das sind jetzt etwas mehr als 6 Monate seit dem Diebstahl.

Pro Monat 30 Tage macht 180 Tage zu 40 EUR. Da kommen wir bereits auf 7.200 EUR. Zuzüglich der Betriebskosten kommen wir auf ca. 8.000 EUR!
Wer wird uns das bezahlen? Zumal die Frau Dorothee Deutschen bereits Schulden bei uns von über 20.000 EUR hat?!

9. Wo ist das Eigentum meiner Ehefrau Viola Düsterhöft, unserer Enkelkinder, meines Unternehmens und meiner Kunden abgeblieben?
 
Schauen Sie mal, Werter Herr Frank Baumgarten. Ich hatte 2017 vor dem Überfall Waren im Gesamtwert von 15.000 EUR eingekauft. Für diese Waren erhalte ich die Vorsteuer von 19% vom Finanzamt Haldensleben, somit von Bund zurück. So um die 2850 EUR Vorsteuer. Ich führe ja mein Gewerbe weiter, und muss die eingekauften Artikel Gewinn bringend wieder verkaufen. Die Steuern gehen an den Fiskus.
Wenn mir dann jedoch ein Beamter vom Hauptzollamt Magdeburg die Sachen klaut, dann ist das Steuerhinterziehung durch einen Angestellten des Hauptzollamts Magdeburg. Dies wird dem Finanzminister Herrn Olaf Scholz gar nicht gefallen.
 
10. Haben Sie den Richter Robert Mersch vom Amtsgericht Haldensleben vernommen? Der hat schließlich den Auftrag gegeben, das Rentnerehepaar Düsterhöft und ihren Enkel Jonas H. (4 Jahre) zu überfallen.

 
Die 8 Täter weigerten sich ja, Ihre Ausweisdokumente vorzuzeigen und Ihre Vorgesetzte Chefin, eine Frau Dorothee Deutschen (Anlage 2, Anlage 3, Anlage 17), sowie den Richter Robert Mersch (Anlage 14/1) mal anzurufen.
 
Und obwohl ich den Typen, die da vor unserer Haustür standen erklärte, dass ich selbst deutscher Staatsangehöriger, Beamter und Rechtsvertreter meiner Familie, meiner Firma und der Kunden bin, haben sie schwere Straftaten begangen, die ich beim LKA Magdeburg zur Anzeige gebracht habe.
 
Nochmals, Werter Herr Frank Baumgarten, ich bin deutscher Staatsangehöriger, genau wie Sie! Und ich bin Oberstudienrat im Ruhestand. So ein kleiner popliger Beamter, wie der Herr „Vorname Nachname“ kann mir nicht annähernd das Wasser reichen.
 
Meine Ehefrau und ich sind dazu noch Rentner, die ihren kleinen Enkel in der Wohnung hatten, also „Schutzbefohlene“. Es wird dem Herrn Reiner Haseloff bzw. dem Herrn Holger Stahlnecht, beides CDU nicht so gut zu Gesicht stehen, wenn Beamte ihrer Ministerien die Bürger nicht vor Terroristen beschützen, sondern Terroristen auch noch decken und Beihilfe zu schweren Straftaten leisten.
 
Ich hatte den Typen mitgeteilt, dass mein Schufa Score, der Bürgel Index meiner Firma und der infoscore Data GmbH Index 99% Zahlungssicherheit bedeutet. Eine tadellose Bonität, zumal ich selbst Chef einer Firma seit 2008 bin. Siehe Anlage 7 und 8.
 
Wie idiotisch klingt das, wenn dann 8 bewaffnete unbekannte Typen vor unserer Haustür stehen und behaupten ich hätte Schulden aus dem Jahr 2009 in Höhe von 17.000,00 EUR und mir einen Wisch eines Richters Robert Mersch (Anlage 16) vorlegen auf dem nicht einmal eine Unterschrift und ein Dienstsiegel sind.
 
Nur so viel, das vorliegende Schreiben des Richters Robert Mersch (Anlage 16) ist nicht rechtskräftig, denn es ist nicht von einem Richter bzw. einer Richterin unterschrieben.

Beweis:
https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stpo/stpo-275-338-nr-7---unterschrift-durch-richter-nicht-ersetzbar.html
StPO § 275, § 338 Nr. 7 - Unterschrift durch Richter nicht ersetzbar
BGH, Beschl. v. 01.04.2010 - 3 StR 30/10 - BeckRS 2010, 10345
Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird.“

Urteile sind vom Richter zu unterschrieben. Nachlesen können Sie das, Werter Herr Frank Baumgarten im § 315 ZPO.
Ein nicht vom Richter oder Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331 332; BGHZ. 137,49; OLG Köln NJW 1988 280f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
Ausfertigungen sind Kopien der Urteile und müssen beantragt werden. Nachlesen kann man das im § 317 ZPO.
§ 315  Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.

(2) Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
(3) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Verkündung oder der Zustellung nach § 310 Abs. 3 zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. Werden die Prozessakten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/ZPO/317.html

§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung
(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt. Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben.
(2) Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt.
(3) Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften eines als elektronisches Dokument (§ 130b) vorliegenden Urteils können von einem Urteilsausdruck mit einem Vermerk gemäß § 298 Absatz 3 erteilt werden.
(4) Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.
(5) Ist das Urteil nach § 313b Abs. 2 in abgekürzter Form hergestellt, so erfolgt die Ausfertigung in gleicher Weise unter Benutzung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift oder in der Weise, dass das Urteil durch Aufnahme der in § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Angaben vervollständigt wird. 2Die Abschrift der Klageschrift kann durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch den Rechtsanwalt des Klägers beglaubigt werden.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/ZPO/317.html

Und Herr Frank Baumgarten, Sie sollten als Oberstaatsanwalt eigentlich wissen, dass  ein Amtsgericht Haldensleben/Wolmirstedt maximal eine Schuld von 5000 EUR verhandeln darf. Alles darüber geht vor das Landgericht oder sogar höher.  
 
Mir kommt es fast so vor, als ob Sie mit Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Haldensleben gemeinsame Sache machen, und Mobbing bzw. Bossing gegen mich betreiben.
Das kenne ich bereits aus dem Jahre 2005. Da gab es schon mal solch einen Staatsanwalt „Fröhlich“ der mich zu Unrecht bezichtigte Kinder einer 6. Klasse verprügelt zu haben. Der Herr Fröhlich brauchte ein halbes Jahr um dies festzustellen. Und natürlich gab es keine Beweise für den Zwischenfall. Der Lehrer Horst-Gerhard Düsterhöft wurde nach dem Zwischenfall sogar befördert und durfte wieder am Gymnasium in Haldensleben unterrichten. Hier noch mal die Anklageschrift Anlage 15.
 
Nach Weferlingen durfte er natürlich nicht zurück. Da hatte ja die Ehefrau des Staatssekretärs Willems, die Frau Wahner-Wilems  einen guten Job als Schulleiterin bekommen. So läuft das eben im Landesverwaltungsamt Magdeburg. „Eine Hand wäscht die Andere“. Ja und wenn dann der Richter Heimo Andre Petersen (Anlage 14/2) vom Amtsgericht Haldensleben noch ein halbes Jahr einen Anklage des Lehrers Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft in die Länge zieht, dann  ist dies alles schon schon verdächtig.
 
Nun bei dem Richter Haimo-Andre Petersen, konnte ich mich ja von einer Schuld oder Unschuld für 1500 EUR frei kaufen. Und ich durfte danach auch wieder am Gymnasium in Haldensleben arbeiten, obwohl man mich vorher schwerer Straftaten beschuldigt hatte.
Damals war er ja Jugendrichter und heute der Direktor am Amtsgericht in Haldensleben. Hat er sich vielleicht für die Schmach, die ich Ihm 2006 vor seinem eigenen Gericht bereitet hatte heute rächen wollen?
Ich hatte Ihn ja gefragt, ob er etwas mit dem Überfall zu tun hatte, und Ihn angeboten, sich mal zu treffen, den Richter Robert Mersch mit einzuladen und zu klären, ob der Richter Robert Mersch dem Herrn Vorname Nachname wirklich beauftragt hat, den „Überfall“ am 11.09.2018 auszuführen.

 
Werter Herr Frank Baumgarten, wir haben nun in der Tat in diesem Fall ein ziemliches Problem. Ein Beamter überfallt mit 7 weiteren Beamten einen ranghöheren Beamten und raubt seine Familie aus. Und das ohne „Vollstreckungstitel“ und ohne gültigen richterlichen Beschluss. Eben weil keine Unterschrift vorhanden ist.
 
Nun sollen Sie Herr Frank Baumgarten als Beamter ja die deutschen Staatsangehörigen beschützen. Und gegebenenfalls die Straftäter anklagen. Aber wie würde das dann in der Öffentlichkeit ankommen, wenn der Oberstaatsanwalt die Chefin des Hauptzollamts Magdeburg bzw. einen Richter Robert Mersch (Anlage 14/2) vom Amtsgericht Haldensleben anklagen würde.
Und selbst der für diesen Fall zuständige Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Naumburg hätte ein Problem. Der müsste ja seine Kolleginnen und Kollegen aus dem Justizapparat des Landes Sachsen-Anhalt anklagen.

Dies wäre ja noch verrückter. Denn sämtliche genannte Beamtinnen und Beamten repräsentieren ja die „Bundesrepublik Deutschland“. So hat es die Frau Dorothee Deutschen in Ihrem Widerspruch vom 09. November 2016 treffend ausgedrückt, als sie von „...vermeintlichen Forderungen meiner Ehefrau Viola Düsterhöft und meiner Firma,  gegen die Bundesrepublik Deutschland sprach...“ Siehe Anlage 1.

Und wer repräsentiert momantan noch die Bundesrepublik Deutschland? Richtig, unsere Frau Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel, Jahrgang 1954, wie ich.
Ganz ehrlich, ich freue mich schon darauf Ihr diese verrückte Geschichte zu erzählen. Wir brauchten dann noch ein passendes Gericht. Werter Herr Frank Baumgarten, helfen Sie mir mal. Vor welches Gericht müsste ich gehen? Sie sind ja ausgestiegen. Und das zu Recht, denn ich müsste Sie wegen Befangenheit ja ablehnen.

 
Es wird immer komplizierter. Es bleibt jetzt eigentlich nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bzw. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte übrig. Und da müsste ich ja dann die Frau Angela Merkel anklagen. Und dann haben wir in der Tat einen politischen Skandal.
Die Exekutive (Hauptzollamt, Polizei, LKA ) kann ohne richterliches Urteil (Judikative) einfach so deutsche Staatsangehörige ohne Gerichtsurteil bzw. Vollstreckungstitel überfallen und unschuldige Bürger ausrauben und sogar gegen das Grundgesetz (Legislative) verstoßen.
Richterinnen und Richter sind befangen und beugen das Recht gegen anders denkende und politische Gegner.

Ein Konzern mit staatlicher Beteiligung, wie die DAK Gesundheit kann sich einfach so einen „Vollstreckungstitel“ zu 17.000 EUR aus dem Jahre 2009 zusammenbasteln und  Staatsbedienstete und Richter beauftragen, „Sippenhaft“ und „Wirtschaftssabotage“, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, schweren Raub, Kindesmisshandlung und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu betreiben.

Nochmal so viel zur Erinnerung:
1. Am 1. Juni 2008, Gründung meines Unternehmens. Geschäftseröffnung, ohne Kredite von Banken mit einem Startkapital von 0,00 EUR.
 
2. Am 30.08.2008. Erfolgreiche Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt und seine „Oberindianer“, wie es „Udo Lindenberg“ ausgedrückt hätte: Leimbach, Seegebarth, Willems, Kölsch, Reinhard, Leabe, Willems, Wahner-Willems usw.
 
Prozess allein geführt. Ein „Ritterschlag“ als Hobby Rechtsanwalt. Prozess gewonnen.  Wurde rehabilitiert als Lehrer. Hab mir geschworen nie wieder in diesem Lande an einer staatlichen Schule zu unterrichten. Hab mir eine Abfindung erstritten und hab mein Hobby, die IT-Technik, Elektronik zum Beruf gemacht.
 
Ich wurde Unternehmer und nahm erfolgreich an einer Qualifizierungsveranstaltung (Anlage A1) des Bundeslandes Sachsen-Anhalt teil.
Abschluss, erfolgreich am 16. März 2009, also in dem Jahr, wo ich diese horrenden Schulden von 17.000 EUR hatte?  Von den 25 Teilnehmern bin der Einzige, der bis heute sein Unternehmen nicht aufgegeben hat. Fragen Sie Frau Astrid Claus vom ego Zentrum in Haldensleben.
 
Und jetzt wird es noch verrückter. Werter Herr Frank Baumgarten, schauen Sie ein Mal in meinen Steuerbescheid vom 31.12.2008. Da hatte ich einen Verlust von -16.798 EUR. Nun rechnen Sie mal die fiktiven -17.000 EUR der DAK Krankenkasse hinzu!
 
Da kommen wir im Jahr 2009 auf 34.000 EUR Schulden in DÜSTI‘s Computer-Shop?
Mal ganz ehrlich, glauben Sie wirklich daran, dass ich dann in den nächsten 10 Jahren mit dieser Schuldenlast bis heute bestehen würde?
Ich habe Ihnen auch ein Mal meinen Steuerbescheid von 2008 hinzu gelegt. Da sehen Sie auch ein Mal mein Jahresgewinn in 2009 mit  2.636 EUR. Das teilen Sie mal durch 12 Monate. Dies wären 219,66 EUR Monatsgehalt.
Nochmal zum Mitdenken: Verlust 2008 der Firma DÜSTI‘s Computer in nur 7 Monaten ca. -16.798 EUR.
Und nur 1 Jahr später, Jahresgewinn 2009 bereits 2.636 EUR!  Und mit Ihren idiotischen Schulden der DAK Gesundheit wären es ja bereits -34.000 EUR.
 
Aber jetzt kommt es. Bei einem monatlichen Lohn von 219,66 EUR, liege ich unter dem Minimum von 385,00 EUR eines Hartz4 Empfängers. Und dann zahlt die Krankenversicherung eigentlich, das für mich zuständige Jobcenter in Haldensleben. Oder ich hätte die Möglichkeit bei meiner Ehefrau eine Familienversicherung abzuschließen.
Selbstständige Geringverdiener
Was viel zu wenig bekannt ist: Die Möglichkeit der Familienversicherung gilt laut § 8 SGB IVauch für gering verdienende Selbstständige, vorausgesetzt ...
  • ... sie beschäftigen ihrerseits keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer,
  • ... ihre Arbeitszeit beträgt weniger als 18 Wochenstunden und
  • ... sie verdienen nicht mehr als 385 Euro und

Werter Herr Frank Baumgarten, nun möchte ich gerne mal Wissen, wer der Frau Dorothee Deutschen diesen ganzen Unsinn von der DAK Krankenkasse erzählt hat. Denn den Beamten des HZA Magdeburg und auch den anderen Staatsbediensteten kann ich in der Tat nicht dafür anklagen, dass sie Straftaten begangen haben. Ich kann Ihn jedoch in einer Privatklage § 374 zur Verantwortung ziehen.
Sie kennen den Spruch: „Der Hehler ist schlimmer wie der Stehler“ würde ich fragen, wer war die Person, die den Überfall in Auftrag gegeben hat?
 
Dann haben wir hier nämlich ganz andere Straftaten, wie z.B. Verleumdung im Zusammenhang mit Kreditgefährdung, falsche Verdächtigung, Rufmord und üble Nachrede. Und das wäre in der Tat dann doch ein Fall für den Oberstaatsanwalt Herrn Frank Baumgarten, oder?
Und insofern, um die ganze Sache ganz schnell zu vergessen, würde ich darum bitten, mir die beglaubigte Kopie eines Vollstreckungstitels der DAK Gesundheit vorzulegen.
Außerdem erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt, der bzw. die das Hauptzollamt Magdeburg beauftragt hat, uns zu überfallen und zu bestehlen.
 
Ich würde Ihnen noch weitere Beweise meiner Unschuld mitteilen:
1. Vor meiner Selbstständigkeit war ich in der TAUNUS BKK versichert.
2. Mit Schreiben vom 6. Mai 2009 erhielt ich die Aufforderung meine Versicherungskarte zu vernichten, was ich auch tat. (Anlage 5)
3. Die TAUNUS BKK unterbreitete mir kein neues Angebot einer freiwilligen gesetzlichen bzw. Familienversicherung, weil die meinen Verlust (Anlage 2) von 16.798 EUR im Jahre 2008 gesehen hatten. Sie haben sich aus dem Staube gemacht, als sie mitbekamen, dass ich bereits 2008 einen Verlust von fast  -17.000 EUR hatte.
War jedoch verständlich, denn ich bekam ja keinen Kredit von Banken musste private Geldgeber als Investoren mit an Board nehmen. Die erhielten anstatt 0% Zinsen bei mir dann 4% auf Ihre Spareinlagen, mit Vertrag und Sicherheiten. Nur so konnte ich mein Nehmen über 10 Jahre führen.
Getreu dem Spruch: „Hinter jedem großen Verbrechen steckt eine Bank“ und „Nur Bares ist Wahres!“ schaffte ich so diese schwierige Gründerzeit.
 
Eine Kündigungsbestätigung der TAUNUS BKK  erhielt ich nicht.
4. Die TAUNUS BKK war zu der Zeit fast Pleite und ging im November 2009 in die BKK Gesundheit über.
5. Und erst am 1.12.2012 fusionierte die BKK Gesundheit mit der DAK Gesundheit.
 
So Werter Herr Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten, nun erwarte ich, dass Sie mir Punkt für Punkt Ihre Argumentation vorlegen. Nicht nur ein vorgeschriebenes Blatt Ihrer Sekretärin, sondern von Ihnen ganz persönlich. Mit Unterschrift, vollständigem Namen und Dienstsiegel. Haben wir uns verstanden?
 
Ich hatte ja gelesen, dass Sie der Pressevertreter der Behörde sind. Ich bitte darum, dass Sie auch den Fall an die Medien weitergeben. Genau so wie damals 2006 als mich die Staatsanwaltschaft Magdeburg beschuldigte Kinder misshandelt zu haben.
 
Sollten Sie sich meinem Anliegen verweigern, werde ich selbst auf ca. 20 Internetpräsentationen von mir dieses Schreiben und weitere Beweise unserer Unschuld der Öffentlichkeit zugänglich machen. Haben wir uns hier auch verstanden?
 
Sie kennen sicher auch die Frau Ministerin Anne-Marie Keding (CDU). Zwingen Sie mich nicht, dieses Schreiben und weitere Einzelheiten, dem Ministerium mitzuteilen. Und ich scheue mich auch nicht an den Herrn Dr. Reiner Haseloff und den Herrn Minister Holger Stahlknecht einen Brief zu schreiben und anzufragen, warum hier einige Leute aus der Alten Riege der CDU die damals 2002 bis 2007 „Vetternwirtschaft“  in Sachsen-Anhalt betrieb, uns heute wieder mobben.
 
Und bestellen Sie der Frau Dorothee Deutschen, wir wollen unser Auto und das Eigentum meiner Ehefrau und unserer Enkelkinder bis zum 1. April 2019 wieder zurück. Ohne wenn und aber. Falls das nicht passieren sollte, gibt es die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
 
In dem Moment, wo Sie meinem Anliegen nachkommen, entferne ich umgehend sämtliche Inhalte und Namen von meinen Webseiten. Ich ziehe sämtliche Anzeigen zurück und verzichte auch auf Schadenersatzforderungen gegenüber den genannten Beamtinnen und Beamten.
Ich werde mir vorbehalten, meine Erlebnisse in einem oder auch mehreren Büchern zu veröffentlichen. Ohne Namen zu nennen, versteht sich.
 
In diesem Sinne hoffe ich auf eine weise Entscheidung und natürlich auch auf die Beantwortung der Kernfrage: „Kann ich als Deutscher Staatsangehöriger vor jedem Gericht der Bundesrepublik Deutschland meine rechtlichen Interessen ohne Rechtsanwalt selbst vertreten?
Bleibt mir noch abschließend Ihnen die Kosten für meine Arbeit in Rechnung zu stellen. Für das Schreiben benötigte ich 4 Arbeitsstunden zu je 150,00€. Ergibt 600,00 EUR.
Betriebskosten, für Computerarbeit Papier, Druckerkosten, Material berechne ich  
50,00 EUR. Für 13 Blatt Anlagen zu je 0,50 EUR berechne ich Ihnen 6,50 EUR.
Der Gesamtbetrag ist: 656,50 EUR (inkl. MwSt 19%).

Bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages mit Geschäfts-Nr. 141 Js 8243/19 sowie der Rechnungs-Nr. 016/2019,  ohne Abzug, bis spätestens 01. April 2019 auf das private Girokonto von:
Düsterhöft
Kreissparkasse Börde
DE*********** 78
BIC: NOLADE21HDL
 
Eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erhalten Sie nach Eingang des Geldes.  
Bei Zahlungsverzug erfolgt keine Mahnung, sondern der gerichtliche Mahnbescheid des Amtsgerichts Aschersleben. Verzugszinsen betragen 5% mit angefangenem Monat.  
Ansonsten gelten die AGB von Düsti‘s Computer-Shop. Siehe: http://al-di.com bzw.  
https://aldicomputer.com . Vielen Dank für Ihren Einkauf.  

Mit freundlichem Gruß
Horst-Gerhard Düsterhöft
CEO Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde,
Rechtsvertreter der Familie Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft



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